Freitag, 22. Juli 2011

Die Tierschutzorganisation TASSO informiert

Tierschutzorganisationen nutzen die Gelegenheit, Hunde aus dem Ausland per Flugpaten  nach Deutschland zu bringen.

Leider haben dies auch Menschen ausgenutzt, die einen kriminellen Hintergrund haben und Hunde, meistens Welpen, auf diese Weise ins Ausland transportieren, sie am Zielflughafen in Empfang nehmen um sie z.B. über das Internet weiter zu verkaufen.

Wer einen Hund als "Flugpate" begleiten möchte, sollte sich vorher unbedingt eine Referenzadresse der Tierschutzorganisation in Deutschland geben lassen und dort anrufen, um sich die Aktion bestätigen  zu lassen. Nur so kann man sicher sein, dass es sich um eine korrekte Angelegenheit handelt.

Nach dem Gesetz müssen die Tiere eine Tollwutimpfung haben, um einreisen zu dürfen. Diese Impfung muß 3 Wochen alt sein und darf bei Welpen erst nach dem dritten Lebensmonat vorgenommen werden, dies gilt aber nicht für Nicht-EU-Länder (z.B. Türkei). Letztendlich kann es den gutmeinenden Flugpaten passieren, dass sie die Kosten tragen müssen.

Die Flugpaten-Aktion ist eine wichtige und gute Aktion, aber Urlauber müssen aufpassen, nicht an die falschen Leute zu geraten. Wer sich vor dem Urlaub mit einer Organisation in Deutschland in Verbindung setzt, kann dies auch schon vorab alles regeln, dann sind Zweifel ausgeschlossen!

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