Dienstag, 9. August 2011

Wenn Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

Wenn die Mutter oder der Vater ins Pflegeheim muss, sollen das die nahen Angehörigen zahlen.


Kinder sind unterhaltspflichtig gegenüber den Eltern, Enkel und Geschwister müssen nicht zahlen. Die Pflicht zur Zahlung besteht nur dann, wenn Mutter oder Vater die Pflegekosten nicht selbst durch ihr Einkommen oder Vermögen, sowie durch die Pflegeversicherung abdecken können.


Zunächst springt das Sozialamt ein und übernimmt die Heimkosten, die der Betroffene nicht selbst zahlen kann. Dann versuchen die Behörden, sich das Geld von den Kindern zurückzuholen. Dann ist man gegenüber dem Amt verpflichtet, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren.


Die Höhe der Unterhaltspflicht richtet sich nach der Höhe des eigenen Einkommen und des Vermögens. Wer verheiratet ist, muss auch das Einkommen des Ehepartners angeben.


So wird berechnet:


Vom Netto-Einkommen werden Belastungen abgezogen, etwa die Kosten für die eigene Altersvorsorge. Liegt dieses verbleibende Einkommen bei mehr als 1400 Euro, bei einem Ehepaar über 2500 Euro, besteht  Unterhaltspflicht.


Beispiel:


Ein Ehepaar mit einem bereinigten Einkommen von 2700 Euro müsste maximal 110 Euro Unterhalt im Monat zahlen.


Bei der Berechnung des Unterhalts-Pflichtanteils spielen die Heimkosten keine Rolle

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